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Was tun bei Hochwasser?
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Funktion und Ziele von Hochwasseraktionsplänen

Stadt Stadtprozelten, Hochwasser Januar 2003

Was ist ein Hochwasseraktionsplan?

Hochwasserschutz erfordert eine ganzheitliche Strategie. Alle Maßnahmen am Gewässer wirken sich auf das Abflussgeschehen aus und können so die Hochwassersituation für die Menschen am Fluss und insbesondere flussabwärts verbessern oder verschlechtern. Isolierte Schutzkonzepte reichen nicht aus. Der Hochwasseraktionsplan zeigt daher alle vorhandenen und geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im gesamten Einzugsgebiet auf und dient der Koordinierung dieser Maßnahmen.

Ein absoluter Schutz vor Hochwasser wird nie möglich sein. Auch technische Anlagen können nur Schutz bis zu einem gewählten Bemessungsabfluss bieten. Irgendwann wird es jedoch ein Hochwasser geben, das den Bemessungsabfluss übersteigt. Bleiben jedoch Überflutungen für längere Zeit aus, wird die Gefahr vergessen und die Menschen vertrauen einer tatsächlich nicht vorhandenen Sicherheit. Vorsorgemaßnahmen werden dann nicht weiter verfolgt.

Der Hochwasseraktionsplan informiert deshalb über die bestehenden Hochwassergefahren und sensibilisiert die Bürger für die notwendige Hochwasservorsorge. Denn nur ein ständiger Risikodialog mit allen Beteiligten kann langfristig das Bewusstsein für die Gefahren stärken und so die Eigenverantwortung der Anlieger fördern.

Der Hochwasseraktionsplan stellt die Aktivitäten von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen zusammen. Konkrete Handlungsempfehlungen orientieren sich an den Handlungszielen:
  • Minderung der Schadensrisiken,
  • Minderung der Hochwasserstände,
  • Verstärkung des Hochwasserbewusstseins und
  • Verbesserung der Hochwasserinformation.

Der Hochwasseraktionsplan wird auch den Anforderungen gerecht, die das "Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes" vom 03.05.2005 stellt. Danach sind Hochwasserschutzpläne mit dem Ziel aufzustellen, "die Gefahren, die mindestens von einem statistisch einmal in 100 Jahren zu erwartenden Hochwasser ausgehen, so weit wie möglich und verhältnismäßig zu minimieren" (§31d Wasserhaushaltsgesetz).

Der HochwasserAktionsplan Main konkretisiert damit die international vereinbarten Ziele des Aktionsplans Hochwasser Rhein für den bayerischen und baden-württembergischen Anteil am Einzugsgebiet Main.

Darüber hinaus erfüllt er mit vielen Einzelmaßnahmen auch Forderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie: Mit dieser Richtlinie hat die Europäische Union 1999 den Weg für eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Wasserpolitik beschritten. Kernziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist, für alle Gewässer bis 2015 den „Guten Zustand“ zu erreichen. Der HochwasserAktionsplan Main enthält im Handlungsfeld „Natürlicher Rückhalt“ eine Vielzahl von Maßnahmen zur Renaturierung von Gewässern und Auen. Diese tragen dazu bei, den „Guten ökologischen Zustand“ zu erreichen.



Aktionsplan Hochwasser Rhein

Die 12. Rhein-Ministerkonferenz hat am 22. Januar 1998 in Rotterdam den „Aktionsplan Hochwasser“ für den Rhein mit einem Kostenvolumen von 12 Milliarden Euro beschlossen. Geplant ist, diesen...| mehr...
Flussgebiet Rhein
Einzugsgebiet Main